Die Dienstleistungen werden in folgenden Orten angeboten ( Karte ):
Beindersheim
Bobenheim-Roxheim
Edigheim (Ludwigshafen)
Eppstein
Flomersheim
Frankenthal
Heßheim
Mörsch
Oppau (Ludwigshafen)
Pfingstweide (Ludwigshafen)
Studernheim
Mittwoch 14Uhr - 20Uhr ,
Freitag + Samstag + Sonntag von 10Uhr - 20Uhr.
Beim buchen sieht man im Terminkalender, wann ein Termin frei ist.
👉 Anschreiben: Kontakt .
👉 Oder selbst buchen:
Gehe auf zum Terminkalender
Datum, Uhrzeit eintragen.
Postleitzahl , Straße, Hausnummer eintragen (bei Ihnen Vorort in FT / LU)
Automatische Seitenweiterleitung beim buchen:
👉 Bargeld (bei Ihnen Vorort)
👉 Oder Online beim selbst Termin buchen (automatische Seitenweiterleitung beim buchen):
Termin rechtzeitig abgesagt, bevor die Dienstleistung erbracht wurde ?
A: Ja, Sie erhalten Ihr Geld zurück. Nachdem Sie rechtzeitig abgesagt haben , veranlasse ich die Geld-Rückgabe bei PayPal. Laut PayPal erhalten Sie Ihr Geld je nach Zahlungsart entweder innerhalb 1 Werktag oder nach maximal 10 Werktagen rückerstattet.
Dienstleister (= Betreiber dieser Webseite) kann Dienstleistung nicht wahrnehmen ?
A: Ja, Sie erhalten Ihr Geld zurück. Nachdem Ich Ihnen abgesagt habe , veranlasse ich die Geld-Rückgabe bei PayPal. Laut PayPal erhalten Sie Ihr Geld je nach Zahlungsart entweder innerhalb 1 Werktag oder nach maximal 10 Werktagen rückerstattet.
Dienstleistung wurde nicht zufriedenstellend ausgeführt ?
Kurze Antwort: Nein , gibt kein Geld zurück.
Lange Antwort:
Der Dienstleistungsvertrag
Verträge werden ständig und überall geschlossen, sei es bei der Beauftragung eines Anwalts (Dienstleistungsvertrag), beim Kauf eines Brötchens beim Bäcker (Kaufvertrag), zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag) oder mit der Werkstatt, wenn das Auto wegen eines technischen Problems zur Reparatur gegeben wird (Werkvertrag).
Bei einem Dienstleistungsvertrag bezeichnet – verpflichtet sich der eine Vertragspartner zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung und der andere Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. So lautet die Definition im Gesetz.
Dienstverträge können für viele verschiedene Dienstleistungen bzw. Arten von Dienstleistungen geschlossen werden. Etwa der Vertrag für eine Massage.
So ist ein Vertrag über eine Massage im Regelfall ein Einzelvertrag, da nur eine konkrete Massage erbracht werden soll und der Vertrag mit Beendigung der Massage erfüllt und beendet ist.
Beim Dienstleistungsvertrag steht die Erbringung der Dienstleistung im Vordergrund.
Vertragsgegenstand
Im Vertrag sollte insbesondere die zu erbringende Dienstleistung beschrieben werden, also was der Auftragnehmer wann, wo und wie für den Auftraggeber tun soll.
Vergütung
Bei einem Dienstvertrag wird als Vergütung meist ein bestimmter Betrag pro Stunde vereinbart (z.B. 60€ pro Massagestunde), es kommt aber auch ein Festbetrag / eine Pauschale in Betracht (z.B. 60€ pro Massage von 60 Minuten Dauer). Daneben sollte geklärt werden, ob es neben der Vergütung weitere Ansprüche des Auftragnehmers gibt, etwa eine Aufwandsentschädigung für Reisekosten (Fahrtkosten Pkw, Übernachtungskosten Hotel) oder Materialkosten (z.B. für Massagematerialien bei der Massage).
Zahlungsbedingungen
Neben der Höhe der Vergütung sollten auch die Zahlungsbedingungen geregelt werden, also insbesondere der Zeitpunkt der Fälligkeit und die Art der Bezahlung. In Bezug auf die Fälligkeit sind Zahlungsfristen von 1 Woche bis 30 Tage (4 Wochen) üblich oder Ratenzahlung über PayPal. Bei längerfristig abgeschlossenen Dienstverträgen wird meist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung vereinbart. Ohne ausdrückliche Regelung ist die Vergütung nach Erbringung der Dienstleistung bzw. jeweils nach einem Zeitabschnitt (z.B. Ender er Woche bzw. Ende des Monats) zu zahlen. Bei Bedarf kann zusätzlich geregelt werden, welche Zusatzkosten entstehen, wenn der Zahlungspflichtige in Verzug gerät (Mahngebühren, Verzugspauschale, Zurückbehaltungsrecht bzgl. der weiteren Erbringung der Dienstleistung, etc.). Bei der Zahlungsart kommen neben Barzahlung, Zahlung per Überweisung auf Rechnung auch Zahlungen per Paypal, Direktüberweisung, Kreditkarte, Vorkasse oder Nachnahme in Betracht. Sofern bei bestimmten Zahlungsarten Zusatzkosten entstehen, muss dies ebenfalls geregelt werden.
Haftung
Im Gesetz gibt es keine speziellen Haftungsregelungen für den Dienstvertrag. Neben der Kündigung des Vertrages kommt daher praktisch nur ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner Pflichten aus dem Vertrag fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Die Vertragsparteien können grundsätzlich davon abweichende Regelungen treffen, die Haftung also verschärfen oder einschränken (z.B. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten
Bei der Vertragsdauer sollte geregelt werden, ob die Dienstleistung einmalig erbracht wird (z.B. einmalige Massage), dauerhaft für einen befristeten Zeitraum (befristeter Vertrag) oder solange, bis eine Seite den Vertrag kündigt (unbefristeter Vertrag). Handelt es sich beim Dienstleistungsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis, sollte auch etwas zu den Kündigungsmöglichkeiten geregelt werden, insbesondere zur Kündigungsfrist, zu Kündigungszeitpunkten (z.B. zum Quartalsende) und zu Kündigungsgründen (berechtigen nur bestimmte Gründe zur Kündigung oder soll ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können). Fehlen Regelungen hierzu, gelten die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfrist und den Kündigungszeitpunkt davon abhängig machen, ob und – wenn ja – für welche Zeitabschnitte die Vergütung bezahlt wird (wöchentlich, monatlich, quartalsweise, etc.). Eine fristlose Kündigung ist bei Dauerschuldverhältnissen immer möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es können aber konkrete Beispiele für solche „wichtigen Gründe“ geregelt werden. Eine einvernehmliche Beendigung des Vertrages durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist immer möglich
Form des Dienstleistungsvertrages
Dienstverträge unterliegen grundsätzlich keinem bestimmten Formerfordernis, d.h. Sie können nicht nur schriftlich (also auf Papier mit Unterschrift beider Vertragsparteien) sondern auch per E-Mail, Whats-App, SMS, über Sozial Media, telefonisch, mündlich oder konkludent – also durch entsprechendes Verhalten – geschlossen werden.
Der Auftraggeber (im Gesetz Dienstberechtigter genannt) ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer (im Gesetz Dienstverpflichteter genannt) muss die vereinbarte Dienstleistung erbringen.
Da es viele verschiedene Arten von Dienstleistungen und Dienstleistungsverträgen gibt und der Gesetzgeber nicht auf jeden Fall eingehen kann, sind im Gesetz nur die wichtigsten Aspekte geregelt, die für alle Arten von Dienstverträgen relevant sind. So etwa die Fälligkeit der Vergütung oder Kündigung und Beendigung des Vertrages. Zum Thema Pflichtverletzung ist nichts geregelt, da es beim Dienstvertrag – anders als beim Werkvertrag, bei dem ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist – keine Nacherfüllung / Nachlieferung oder Minderung gibt. Wenn der Auftraggeber daher mit der Leistung des Auftragnehmers nicht zufrieden ist, kann er nur den Vertrag – fristgemäß bzw. ordentlich oder fristlos bzw. außerordentlich – kündigen und ggf. nach den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Schadensersatz verlangen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. (Siehe AGB Abschnitt Haftung)
Daher sollten die Vertragsparteien – jedenfalls bei wichtigen Verträgen – im Vertrag auf ihren konkreten Fall zugeschnittene Einzelheiten regeln. Den genauen Inhalt der zu erbringenden Dienstleistung müssen sie ohnehin vereinbaren. So können die Vertragsparteien etwa ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz eine Vertragsstrafe für bestimmte Fälle regeln (z.B. Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist). Im Gegensatz zum Schadensersatz muss bei einer Vertragsstrafe nicht nachgewiesen werden, dass ein Schaden entstanden ist und in welcher Höhe
AGB von PayPal haben Sie beim Kauf zugestimmt
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